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Gegenstand der Teilnahmebedingungen und Veranstalter

Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweise zum Gewinnspiel „NEONAIL Reise-Gewinnspiel Summer Collection“

 

Diese Teilnahmebedingungen regeln die Teilnahme an dem Gewinnspiel „NEONAIL Reise-Gewinnspiel Summer Collection“ auf den NEONAIL-Instagram-Account (im Folgenden „Aktion“) der Veranstalterin durch die Teilnehmer*innen, sowie die Erhebung und Nutzung der von den Teilnehmer*innen erhobenen und mitgeteilten Daten.

 

Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel erklären sich die Teilnehmer*innen mit den folgenden Teilnahmebedingungen einverstanden:

 

1.    Veranstalterin

   (1)  Die Veranstalterin des Gewinnspiels ist die Cosmo Beauty Brand House GmbH, Wallstraße 9-13, 10179 Berlin (im Folgenden „Veranstalterin“).

    (2)   Die Veranstalterin betreibt den Instagram-Account „@neonail_deutschland

 

2.    Aktionszeitraum

   (1)  Die Teilnahme an der Aktion ist im Zeitraum vom 17.07.2026 bis einschließlich 17.08.2026, 19 Uhr möglich („Aktionslaufzeit“).

    (2)   Maßgeblich ist der Eingang der Teilnahme bis zum Ende der Aktionslaufzeit.

 

3.    Teilnahmeberechtigung

   (1)    Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Die Teilnahme ist freiwillig.

   (2)   Für die Teilnahme ist der Erwerb von Aktionsprodukten notwendig; im Übrigen ist die Teilnahme kostenlos.

    (3)   Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeitende der Veranstalterin und alle Personen, die gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen oder sich in unerlaubter Weise einen Vorteil verschaffen wollen. Von der Teilnahme sind ferner Personen ausgeschlossen, deren Angaben nicht der Wahrheit entsprechen oder deren Daten unvollständig sind.

     (4)   Der Gewinn ist nicht auf andere Personen übertragbar. 

    (5)   Eine Barauszahlung, Änderung, Umtausch oder sonstige Erstattung des Gewinns ist nicht möglich.

 

4.    Ablauf und Teilnahme

   (1)   Um an der Aktion teilzunehmen, kaufen die Teilnehmer*innen Produkte aus der NEONAIL Inner Bloom Summer Collection online oder in einer Filiale bei einem autorisierten Handelspartner der Veranstalterin (dm, Rossmann, Budni, Müller oder Douglas) während der Aktionslaufzeit im Gesamtwert von mindestens 20 € und bewahren den dazugehörigen Kassenbon/Kaufbeleg (Kassenbon oder im Falle eines Online-Kaufs die Rechnung) auf. Darüber hinaus folgen sie dem NEONAIL-Instagram-Account „@neonail_deutschland“ bis mindestens [30.11.2026[MS1] [CM2] [MS3] [BD4] . Käufe über den NEONAIL-Onlineshop sind ausdrücklich von der Teilnahme ausgeschlossen.

 

   (2)   Teilnehmende Aktionsprodukte („Aktionsprodukte“) sind:

a.      UV Nagellack 7,2ml - Limitless Green

b.     UV Nagellack 7,2ml - Bold Horizon

c.      UV Nagellack 7,2ml - Fearless Red

d.     UV Nagellack 7,2ml - Bloom Confetti Milky

e.     UV Nagellack 7,2ml - Pure Spark Clear

f.      UV Nagellack 7,2ml - Inner Flame

g.     UV Nagellack 7,2ml - Pink Power Pulse

h.     UV Nagellack 7,2ml - Top Glow Pearl Effect

i.       UV Nagellack 7,2ml - Blooming Gel

j.       3D Nail Stickers

   (3)   Bis spätestens zum Ende der Aktionslaufzeit senden die Teilnehmer*innen den vollständigen Kaufbeleg unter Angabe von Vor- und Nachname, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Name ihres Instagram-Accounts per E-Mail an gewinnspiel@neonail.de.

    (4)   Auf dem Kaufbeleg müssen folgende Angaben gut lesbar sein:

a.      gekaufte Aktionsprodukte/gekauftes Aktionsprodukt

b.     Name der Einkaufsstätte

c.      Datum des Kaufs

d.     Kassenbonnummer oder Rechnungsnummer sowie die Kassenbonsumme oder Rechnungssumme

Sind die unter a.-d. genannten Angaben ganz oder teilweise nicht lesbar oder erfüllen sie nicht die Teilnahmekriterien, wird die Teilnahme nicht berücksichtigt. Gleiches gilt für den Fall, dass das Datum des Kaufbelegs nicht in der Aktionslaufzeit liegt.

    (5)   Die Teilnehmer*innen versichern, alle Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu machen.

   (6)   Der Original-Kaufbeleg muss bis zur abschließenden Gewinner*innenprüfung, mindestens bis 31.12.2026, aufbewahrt werden.  

    (7)   Pro Teilnehmer*in ist lediglich eine Teilnahme möglich.

 

5.    Preise

(1) Die Teilnehmer*innen können folgende Preise gewinnen:

1. Preis: Fernreise nach Lanzarote für zwei Erwachsene und bis zu zwei Kinder (unter 16 Jahren) im Wert von ca. 7.750€. Enthalten sind unter anderem:

·       Hin- und Rückflug in der Economy-Klasse von ausgewählten großen internationalen Flughäfen in Deutschland nach Lanzarote

·       4 Nächte im 4-Sterne-Hotel im Doppelzimmer (zwei Erwachsene) oder Vierbettzimmer (zwei Erwachsene und zwei Kinder) inkl. Frühstück,

·       Hin- und Rücktransfer vom Flughafen auf Lanzarote,

·       Katamaran-Segeltour (4 Stunden), enthält Hin- und Rücktransfer, professioneller Reiseleiter/Skipper, Nutzung der nicht-motorisierten Schnorchelausrüstung, Mittagessen und Getränke

·       Ganztages-Inseltour Lanzarote, enthält Hin- und Rücktransfer, Besichtigung von Höhlen, Aussichtspunkten, Vulkanen und den wichtigsten Sehenswürdigkeiten der Insel sowie gegebenenfalls Eintrittsgelder

·       Ganztagestour zum Markt für lokales Kunsthandwerk und Souvenirs sowie Inselrundfahrt auf La Graciosa, enthält Hin- und Rücktransfer, Reiseleiter, Fährtickets, Besuch der Insel La Graciosa mit geführter Tour und Mittagessen

·       Reiseversicherungszuschuss in Höhe von £40 pro Erwachsenen

 

Die Abwicklung und Durchführung der Reise erfolgen über die Agentur Element London Ltd (Element London Limited, 5 Morie Street, London, SW18 1SL) in eigener Verantwortung. Der Preis ist ab dem Datum der Gewinnbenachrichtigung 12 Monate lang gültig. Die Reise muss innerhalb dieses Zeitraums absolviert werden. Der Preis kann nicht über Weihnachten, Neujahr oder an Feiertagen am Zielort des Reisepakets oder am Abreiseland in Anspruch genommen werden. Der Reisezeitraum muss eine Samstagsübernachtung beinhalten.

 

2. und 3. Preis: jeweils Tagesausflug in einen Nationalpark in Deutschland nach Wahl des Gewinners/der Gewinnerin für zwei Erwachsene und bis zu zwei Kinder (unter 16 Jahren) im Wert von ca. 925 €. Darin enthalten sind:

·       Reisekostenzuschuss bis £50 pro Person (z.B. für Benzin oder Fahrten mit dem ÖPNV)

·       Ggf. Eintritts- und Parkgebühren für den Nationalpark nach Wahl des Gewinners/der Gewinnerin bis zu £30.

·       Mittagessen-Zuschuss für ein Restaurant in der Nähe des Nationalparks bis £25 pro Person

 

Die Abwicklung und Durchführung des Tagesausflugs erfolgten über die Agentur Element London Ltd (Element London Limited, 5 Morie Street, London, SW18 1SL) in eigener Verantwortung. Der Preis ist ab dem Datum der Gewinnbenachrichtigung 12 Monate lang gültig. Die Reise muss innerhalb dieses Zeitraums absolviert werden. Der Preis kann nicht über Weihnachten, Neujahr oder an Feiertagen am Zielort des Tagesausflugs in Anspruch genommen werden.

 

(2)   Die Gewinne unterliegen der Verfügbarkeit. Sollten einzelne der genannten Leistungen nicht verfügbar sein, bietet die Agentur Element London Ltd eine geeignete Alternative von gleichem Wert an. Sollten die Gewinner*innen an einer der genannten Aktivitäten nicht teilnehmen können, bietet die Agentur Element London Ltd geeignete Alternativen von gleichem Wert an; die alternativen Aktivitäten werden von der Veranstalterin nach eigenem Ermessen festgelegt.

 

6.    Auswahl und Benachrichtigung der Gewinner*innen 

    (1)   Die Ziehung der Gewinner*innen erfolgt nach Teilnahmeschluss zufällig aus allen an die unter Ziffer 4 Absatz 3 angegebene E-Mail-Adresse versendeten und gültigen Kaufbelegen.

   (2)   Die Gewinner*innen werden bis spätestens zum 30.09.26 per E-Mail von der Veranstalterin benachrichtigt und müssen innerhalb von 7 Tagen auf die Gewinnbenachrichtigung antworten, um die Annahme des Gewinns zu bestätigen; ggf. erforderliche Daten (z.B. Identitäts-/Altersnachweis, Adressdaten) sind anzugeben.

   (3)   Die Gewinne werden über die genannte Agentur abgewickelt. Hierfür werden die erforderlichen Daten (Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer) der Gewinner*innen an die Agentur übermittelt.

   (4)   Im Falle keiner oder einer verspäteten Antwort wird ein neuer Gewinner oder eine neue Gewinnerin ausgelost.

 

7.    Vorbehaltsklausel

Die Veranstalterin behält sich insbesondere das Recht vor,

·       Teilnehmer*innen von der Aktion auszuschließen, sofern sie die Teilnahmebedingungen verletzen,

·       Teilnehmer*innen ohne Angabe von Gründen von der Aktion auszuschließen, sofern falsche oder unzutreffende Angaben gemacht werden,

·       einen Nachweis über die Altersbestimmungen und/oder einen Identitätsnachweis (z.B. durch Personalausweis oder Reisepass) einzufordern,

·       den Preis einzubehalten, falls die Gewinner*innen die erforderlichen Identifikationsdokumente nicht innerhalb einer geforderten Frist vorlegen können oder sich weigern diese vorzulegen,

·       den Originalkaufbeleg anzufordern oder

·       die Aktion zu jeder Zeit ohne Vorankündigung und ohne Angaben von Gründen zu unterbrechen oder zu beenden, wenn aus technischen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Gründen die ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr gewährleistet werden kann.

 

8.    Technische Verfügbarkeit

   (1)   Die Verfügbarkeit und Funktion der Aktion können durch äußere Umstände (z.B. technische Störungen, Unterbrechungen höhere Gewalt, Wartungen, Netz- und Systemausfälle, etc.) beeinträchtigt sein. Die Veranstalterin ist nicht zur jederzeitigen Verfügbarkeit verpflichtet. 

   (2)   Die Veranstalterin haftet darüber hinaus nicht für Übertragungsverzögerungen oder -ausfälle, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen.

 

9.    Wesentliche Pflichten der Veranstalterin

   (1)   Die Veranstalterin ist verpflichtet, das Gewinnspiel ordnungsgemäß, fair und diskriminierungsfrei zu organisieren und abzuwickeln.

  (2)   Die Gewinnerermittlung erfolgt nach vorab festgelegten, objektiven und transparenten Kriterien; bei Auslosungen ist ein nachvollziehbares Zufallsverfahren zu verwenden. Die maßgeblichen Schritte sind in geeigneter Weise zu dokumentieren (insb. Zeitpunkt, Verfahren, Ergebnis), sodass eine nachträgliche Überprüfbarkeit gewährleistet ist. Die Gewinnerinnen und Gewinner werden klar, vollständig und fristgerecht benachrichtigt; erforderliche Mitwirkungshandlungen werden verständlich kommuniziert. 

   (3)   Die in Ziffer 5 beschriebenen Reisen werden von der jeweils benannten Agentur bzw. dem Reiseveranstalter in eigener Verantwortung organisiert und durchgeführt. Die Veranstalterin tritt ausschließlich als Auslobende des Gewinns auf, übernimmt für die Durchführung der Reise jedoch keine Verantwortung. Die Veranstalterin des Gewinnspiels tritt ausdrücklich nicht als Reiseveranstalterin im Sinne der §§ 651a ff. BGB auf. Für die Durchführung der Reise gelten die Vertrags- und Beförderungsbedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters.

 

10. Haftung

(1)   Die Veranstalterin haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Ferner haftet die Veranstalterin für leichte Fahrlässigkeit nur für vertragstypische, vorhersehbare Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).

(2)   Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.

 

11. Freistellung von Social Media

Die Aktion steht in keiner Verbindung zu Instagram und wird weder von diesem Anbieter gesponsort, unterstützt noch organisiert. Ansprechpartnerin und Verantwortliche ist allein die Veranstalterin.

 

12. Sonstiges

    (1)   Der Rechtsweg hinsichtlich der Gewinnermittlung ist ausgeschlossen; gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. 

   (2)   Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss von UN-Kaufrecht. Für Verbraucher*innen mit gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Deutschlands gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch der gewährte Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird. 

   (3)   Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

 

13. Datenschutz

(1)   Die Veranstalterin, Cosmo Beauty Brand House GmbH, Wallstraße 9-13, 10179 Berlin, als Verantwortliche speichert und nutzt die erhobenen Daten ausschließlich für die Durchführung der Aktion.

(2)   Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist die Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO sowie die Erfüllung des durch die Teilnahme der Aktion bestehenden Schuldverhältnisses (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b DSGVO). Darüber hinaus erfolgt die Verarbeitung der E-Mail-Adresse, um eine eindeutige Identifizierung der Gewinner zu ermöglichen sowie Missbrauch (z. B. Mehrfachteilnahmen) zu verhindern (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Dies dient der Wahrung unserer im Rahmen einer Interessenabwägung überwiegenden berechtigten Interessen an einer ordnungsgemäßen, fairen und missbrauchsfreien Durchführung des Gewinnspiels gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO.

(3)   Zur Gewinnabwicklung geben wir Ihre Daten an die Agentur Element Agentur Element London Ltd weiter.

(4)   Ihre Daten werden während der Durchführung der Aktion sowie Abwicklung der Gewinne gespeichert. Darüber hinaus werden die Daten nicht gewählter Personen spätestens 30 Tage nach Abschluss des Gewinnspiels gelöscht. Die Daten der Gewinner*innen werden für die Dauer der Abwicklung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten (z.B. steuerrechtlich bis zu 10 Jahren) und zur Durchsetzung/Abwehr von Ansprüchen (regelmäßig bis zu 3 Jahren ab Jahresende) gespeichert. Soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen, werden Ihre Daten nach dieser Zeit gelöscht.

(5)   Sie können der Verarbeitung Ihrer Daten jederzeit gegenüber der Veranstalterin (kontakt@neonail.de) widersprechen und im Falle einer erteilten Einwilligung widerrufen. Wir weisen Sie darauf hin, dass im Falle eines Widerspruchs die weitere Teilnahme an dem Gewinnspiel ausgeschlossen ist. Ihnen stehen gegenüber der Veranstalterin unter anderem folgende Rechte zu: Auskunftsrecht, Recht auf Berichtigung, Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Recht auf Löschung, Recht auf Unterrichtung, Recht auf Datenübertragbarkeit, Beschwerderecht.

(6)   Weitere Ausführungen zum Datenschutz sowie zu Ihren Betroffenenrechten entnehmen Sie unseren Datenschutzhinweisen, abrufbar unter Datenschutz.


 [MS1]Bis wann sollen die Teilnehmer*innen dem Instagram-Account mindestens folgen? Bei der Bemessung der Zeitspanne ist zu berücksichtigen, dass die Auslosung erst nach Ende des Gewinnspiels erfolgt und zum Zeitpunkt der Auslosung überprüft werden muss, ob die Gewinner*in dem NEONAIL-Account folgt.

 [CM2]Was würden Sie empfehlen? Könnten wir das sonst auch rauslassen?

 [MS3]Ich rate davon ab, das Datum rauszunehmen. Denn es könnte theoretisch dazu führen, dass die Teilnehmende die Bedingungen so verstehen, dass man zu irgendeinem Zeitpunkt dem NEONAIL-Instagram-Account folgen soll. Es kommt ja aber auf den Zeitpunkt der Auslosung an. Denn nur zu diesem Zeitpunkt kontrollieren sie, ob die Gewinner*innen dem Account folgen. Daher würde ich das Folgen auch nicht bloß auf den Zeitraum des Gewinnspiels beschränken.

 

Welches Datum angegeben wird, hängt maßgeblich davon ab, wann geplant ist, den Gewinn zu ziehen. Findet dies unmittelbar am 09.08. um kurz nach 19 Uhr statt? Empfehlenswert ist es daher, vorzugeben, dass die Teilnehmer*innen bis zur Auslosung folgen müssen.

 

Wenn die Gewinner*innen z.B. am Tag nach dem Ende des Gewinnspiels gezogen und unmittelbar benachrichtigt werden, könnte man das Datum auf den 10.08. festlegen. Wichtig ist nur, dass Sie zum Zeitpunkt der Auslosung nachverfolgen können, ob die gezogenen Personen dem Instagram-Account folgen.

 

Wenn mögliche Alternativgewinner*innen nicht direkt mit den eigentlichen Gewinner*innen ausgelost werden, bräuchte man etwas mehr zeitlichen Spielraum.

 [BD4]Ich habe 30.11.26 eingetragen. Wir benötigen ausreichend Zeit die Gewinner zu ziehen und möglicherweise alternative Gewinner, wenn die Gewinner sich nicht rechtzeitig zurückmelden. Das Ziel mit dem Gewinnspiel ist es außerdem neue Follower zu bekommen. Wenn wir also den Zeitraum noch bis zum 30.11 schieben könnten wäre das gut. Wäre das möglich?

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